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   BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19   

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BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,1211)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2020 - 7 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,1211)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 7 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,1211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle gegen eine Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zugunsten eines Wasserversorgungszweckverbands; Prüfung eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • rewis.io

    Schutzkonzept bei der Festsetzung der Schutzzone II eines Wasserschutzgebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1
    Normenkontrolle gegen eine Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zugunsten eines Wasserversorgungszweckverbands; Prüfung eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19
    Der Verwaltungsgerichtshof hat bei der Prüfung eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts, an dem sich das behördliche Ermessen bei der Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Wasserschutzgebiets ausrichten muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 1 Rn. 23 und vom 26. November 2015 - 7 CN 1.14 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 2 Rn. 26), zunächst auf die vom Geologischen Landesamt formulierten Vorgaben verwiesen.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 7 CN 1.14

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Festsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19
    Der Verwaltungsgerichtshof hat bei der Prüfung eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts, an dem sich das behördliche Ermessen bei der Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Wasserschutzgebiets ausrichten muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. August 2012 - 7 CN 1.11 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 1 Rn. 23 und vom 26. November 2015 - 7 CN 1.14 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 2 Rn. 26), zunächst auf die vom Geologischen Landesamt formulierten Vorgaben verwiesen.
  • BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15

    Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2020 - 7 BN 2.19
    Die Aufklärungspflicht ist auch dann verletzt, wenn das Gericht sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 7 B 19.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Dies setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.) voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung für den im Ausgangsverfahren Unterlegenen hätte führen können.
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    Dies setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.) voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung für den im Ausgangsverfahren Unterlegenen hätte führen können.
  • BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20

    Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    Eine Aufklärungsrüge erfordert unter anderem entweder die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1843

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    Dies setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.) voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung für den im Ausgangsverfahren Unterlegenen hätte führen können.
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1842

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    Dies setzt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 12.5.2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 14; B.v. 28.1.2020 - 2 B 34.19 - juris Rn. 12; B.v. 7.1.2020 - 7 BN 2.19 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.) voraus, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung für den im Ausgangsverfahren Unterlegenen hätte führen können.
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